Häufige Fragen zur Anmeldung von PV-Anlagen
Der Anmeldeprozess kann zeitaufwendig, technisch komplex und bürokratisch sein. Soltair übernimmt den gesamten Prozess professionell, digital und bundesweit. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie lange dauert die Anmeldung meiner Anlage?
In der Regel dauert die vollständige Anmeldung (inklusive Netzbetreiber, Marktstammdatenregister und ggf. Fertigmeldung) zwischen 4 und 8 Wochen, abhängig vom Netzbetreiber.
Wir sorgen dafür, dass alle Schritte schnellstmöglich angestoßen und professionell abgewickelt werden.
Wie läuft die Anmeldung & Fertigmeldung ab?
Zur Vorbereitung und Koordination erfolgt zunächst eine Remote-Vordokumentation: Fotos und Daten werden bequem über unsere App übermittelt.
Die Anmeldung selbst sowie die gesamte Kommunikation mit dem Netzbetreiber erfolgen über den Elektromeisterbetrieb, den wir dafür im eigenen Namen beauftragen. Dessen Elektrofachkräfte führen die erforderlichen Prüfungen nach DIN EN 62446-1 / DIN VDE 0100-712 durch, anschließend erfolgt die Fertigmeldung (E.8). Die Anmeldung ist unsere Aufgabe, nicht Ihre.
Wichtig zu wissen:
- Fotos dienen ausschließlich der Vordokumentation.
- Das E.8-Formular dürfen nur im Installateurverzeichnis eingetragene Firmen unterzeichnen.
- Die technische Grundlage bilden DIN EN 62446-1 und DIN VDE 0100-712.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt werden Ihre Adressdaten sowie die technischen Anlagendaten (Wechselrichter, Module, Leistung).
Alle Angaben lassen sich bequem über unsere App eintragen.
Kann ich Soltair auch nachträglich beauftragen?
Ja. Wir übernehmen oder vervollständigen Anmeldungen auch dann, wenn die Installation bereits begonnen hat oder eine Anmeldung teilweise erfolgt ist.
Wir prüfen den Status Ihrer Anlage und klären transparent, welche Schritte noch offen sind.
Was kostet der Service?
Der Preis richtet sich nach Aufwand und Anlagengröße. Für typische private PV-Anlagen kostet die komplette Anmeldung 574,99 € inklusive aller behördlichen Schritte. Das ist der Endpreis für Verbraucher, er enthält 91,81 € Umsatzsteuer. Ihr Angebot erstellen wir kostenlos und unverbindlich.
Individuelle Angebote erstellen wir kostenlos und unverbindlich; der anwendbare Steuersatz wird im Angebot ausgewiesen.
Bin ich mit einer Anfrage schon gebunden?
Nein. Anfrage und Angebot sind kostenlos und unverbindlich, ein Vertrag kommt erst mit Ihrer Beauftragung zustande.
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen zusätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie in unseren AGB (Ziffer 9).
Arbeitet Soltair bundesweit?
Ja. Wir betreuen Anmeldungen bei Netzbetreibern in allen Bundesländern, kennen die regionalen Anforderungen und sind für Kunden in ganz Deutschland tätig.
Warum die PV-Anmeldung mit Soltair?
Der Anmeldeprozess ist zeitaufwendig, technisch komplex und bürokratisch. Soltair übernimmt den gesamten Prozess professionell, digital und bundesweit, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht anmelde?
Eine nicht angemeldete Anlage darf nicht einspeisen. Fehlt der Eintrag im Marktstammdatenregister, drohen die Kürzung oder der Verlust der Einspeisevergütung und im Ernstfall ein Bußgeld. Auch der Netzbetreiber kann den Anschluss verweigern.
Wir sorgen dafür, dass alle Meldungen vollständig und fristgerecht erfolgen, auch nachträglich für bereits errichtete Anlagen.
Gilt das auch für Balkonkraftwerke?
Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) profitieren von einem vereinfachten Verfahren: Sie müssen nur im Marktstammdatenregister eingetragen werden, die Meldung an den Netzbetreiber erfolgt darüber automatisch.
Unser Service richtet sich vor allem an vollwertige Dach- und Gewerbeanlagen. Wenn Sie unsicher sind, in welche Kategorie Ihre Anlage fällt, beraten wir Sie gerne.
Ich rüste einen Speicher nach. Muss ich das melden?
Ja. Ein nachgerüsteter Batteriespeicher muss beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister als eigene Einheit registriert werden. Gleiches gilt für eine spätere Erweiterung der Anlage um zusätzliche Module.
Wir übernehmen beides und bringen auch die Angaben Ihrer Bestandsanlage auf den aktuellen Stand.
Muss mein Zähler getauscht werden?
In den meisten Fällen ja: Für die Einspeisung wird ein Zweirichtungszähler benötigt. Den Tausch führt der Messstellenbetreiber durch, in der Regel nach der Fertigmeldung.
Wir behalten den Vorgang im Blick, damit der Zählertausch Ihre Inbetriebnahme nicht unnötig verzögert.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie uns an unter 0163 3704134 oder senden Sie uns Ihre Anfrage, wir helfen gerne weiter.